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Referendariat für den Einstieg in der vierten Qualifikationsebene

Vorbereitungsdienst der Fachlaufbahn "Naturwissenschaft und Technik" im fachlichen Schwerpunkt "Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung" für den Einstieg in der vierten Qualifikationsebene (Referendariat).

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt am 1. Juli 2021 voraussichtlich bis zu 35 Absolventen (m/w/d) mit erfolgreichem Master- bzw. Diplom-Abschluss an einer Hochschule oder Universität in den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der vierten Qualifikationsebene einzustellen.

 

Ausbildungs- und Prüfungsgebiete:

  • Landwirtschaft/Betriebswirtschaft
  • Landwirtschaft/Tierhaltung
  • Landwirtschaft/Pflanzenbau
  • Hauswirtschaft und Ernährung
  • Gartenbau

Aufbauend auf den jeweiligen Studienabschlüssen erfolgt eine intensive Ausbildung in Pädagogik, Beratung, Verwaltung und Förderung an der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den agrarwirtschaftlichen Fachschulen sowie weiteren Einrichtungen.

 

Wenn Sie ein

  • ein Studium an einer Hochschule oder Universität mit dem erfolgreichen Abschluss als Diplom-Ingenieur/in (Univ.) oder als Master absolviert haben, in der Studienrichtung
    • Agrarwissenschaften
    • Ökotrophologie oder einem vergleichbaren Studiengang
    • Gartenbau
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzen (bei Beherrschung der deutschen Sprache),
  • engagiert, flexibel und kontaktfreudig sind,
  • und im breiten Spektrum Ihres Ausbildungsgebietes auch Studierende der Fachschulen im fachtheoretischen Unterricht begeistern wollen,
freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!

Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich 24 Monate. Zeiten einer förderlichen beruflichen Tätigkeit nach Studienabschluss können im Umfang von insgesamt bis zu sechs Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden (Verkürzung).
Mit der Einstellung wird ein Beamtenverhältnis auf Widerruf begründet, das mit der Aushändigung des Zeugnisses über die Qualifikationsprüfung endet.

Die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes richtet sich nach Prüfungsergebnis, dienstlichem Bedarf und verfügbaren Stellen. Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst entsteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe.

An Bewerbungen von Frauen besteht ein besonderes Interesse. Die Entscheidung über die Stellenvergabe erfolgt auf Antrag mit Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten. Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbung

Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online ab 1. Dezember 2020. Bewerbungsschluss: Freitag, 29. Januar 2021

Neben Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung werden folgende Unterlagen zum Upload benötigt – bitte halten Sie diese als zusammenhängendes PDF-Dokument (max. 8 MB) bereit:

  1. Motivationsschreiben
  2. Lückenloser Lebenslauf
  3. Zeugnis, das zum Studium berechtigt hat
  4. Abschlusszeugnis der Hochschule über die Master-/Diplomprüfung;
    liegt noch kein Abschlusszeugnis vor, eine vorläufige Notenbestätigung mit voraussichtlicher Durchschnittsnote.
    Hinweis: Für den Beginn des Vorbereitungsdienstes im Jahr 2021 muss das Zeugnis über die Master- bzw. Diplomprüfung zwingend zum 01.07.2021 vorliegen.
  5. ggf. Schwerbehindertenausweis
  6. ggf. Nachweise über Zeiten einer berufspraktischen Tätigkeit nach Studienabschluss

Sofern Ihnen Unterlagen noch nicht vorliegen, sind diese unverzüglich per E-Mail nachzureichen an: Bewerbungen-A5@stmelf.bayern.de, Schlagwort "Referendariat 2021_Name". Ein ergänzendes Hochladen über die Bewerberplattform ist nicht möglich.

Bewerbungen-A5@stmelf.bayern.de

 

Ansprechpartnerin

Für Fragen steht Ihnen Franziska von Krezmar telefonisch unter 089 2182-2779 oder per E-Mail (Bewerbungen-A5@stmelf.bayern.de) zur Verfügung.

Weitere Informationen