Fördermöglichkeiten

Nachwuchspreis "Junge Wissenschaft" - Verlängerung der Einreichungsfrist

Jährlich werden von der Taspo-Stiftung die Taspo-Förderpreise für junge Wissenschaftler vergeben. Junge Forscher, die nicht älter als 35 Jahre sind und mit ihren Ideen in kleinen oder großen Projekten starten, können für ihr Projekt finanzielle Unterstützung der Stiftung erhalten. Die Anträge werden in der DGG (http://dgg-online.org/website_neu/nachwuchs/foerdermoeglichkeiten/) gesammelt, bewertet und der Jury der Taspo-Stiftung übergeben. Die Gewinner werden zur feierlichen Verleihung im Rahmen der Taspo-Awards im Herbst nach Berlin eingeladen.

Die Einreichfrist für den Nachwuchspreis wird bis zum 16. Juni 2017 verlängert. Da es bisher noch nicht sehr viele Bewerbungen gibt, sind die Chance auf den Gewinn sehr hoch!

 

Mehr Informationen finden Sie hier:

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Nachwuchspreis "Junge Wissenschaft"
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Vorinformationen für Horizont 2020 Arbeitsprogramm 2018-2020

Auf der Webeite der Kooperationsstelle der EU für Wissenschaftsorganisationen (KoWi) finden Sie eine Überblick und Scoping-Studien zum neuen EU-Horizont 2020 Arbeitsprogramm 2018-2020. Das Arbeitsprogramm wird voraussichtlich im Oktober 2017 veröffentlicht.
http://www.kowi.de/kowi/horizon-2020/dokumente/dokumente-horizon-2020.aspx/1560_view-623/

Stipendienprogramm der Edmund Rehwinkel-Stiftung

Die Edmund Rehwinkel-Stiftung der Landwirtschaftlichen Rentebank vergibt auch dieses Jahr wieder Hochschulstipendien, die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2017.

Bewerben können sich Studierende, die ihren Master in einem agrar- und ernährungswissenschaftlichen oder einem verwandten Studiengang absolvieren.

Als Stipendiat der Edmund Rehwinkel-Stiftung erwartet Sie eine zweijährige Förderung. Das Stipendium beginnt mit dem Wintersemester 2017/18 umfasst eine Grundförderung von € 500 pro Monat.
Zusätzlich besuchen Sie als Stipendiat Seminare zu Themen wie beispielsweise Führungskompetenz, Persönlichkeits- und Methodentraining.

Alle Leistungen des Stipendiums, aber auch die Zulassungsvoraussetzungen sind abrufbar unter www.rehwinkel-stiftung.de. Die Bewerbung erfogt online ebenfalls unter diesem Link. Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2017.

Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung NRW 2017

Im Jahr 2017 werden zum sechsten Mal die Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung NRW vergeben. Bis zum 12. Juni 2017 (Datum des Poststempels) können Bewerbungen eingereicht werden.

Die Auszeichnungen für Dissertationen, Master- und Bachelor-Arbeiten erfolgen im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW (MIWF), dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. über das gemeinsame Projekt Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW).

 

1. Ziel

Mit dem Nachwuchspreis Verbraucherforschung NRW soll der wissenschaftliche Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Die eingereichten Arbeiten sollen sich inhaltlich mit den Themen Verbraucherforschung, Verbraucherschutz oder verbraucherpolitisches Handeln beschäftigen.

 

2. Kategorien und Preisgelder

Die Nachwuchsförderpreise werden im Herbst 2017 verliehen. Es werden drei Preise vergeben: In der Kategorie "Dissertation" beträgt das Preisgeld 5.000 Euro, für die Kategorie "Master, Diplom, Staatsexamen" ist ein Preisgeld von 2.500 Euro vorgesehen und der Preis in der Kategorie "Bachelor" ist mit 2.000 Euro dotiert. Die Preisgelder sind nur für Forschungs- und Studienzwecke (bspw. universitäre Gebühren und Beiträge, Büroausstattung, wissenschaftliche Literatur, Computer, Forschungsreisen, Druckkostenzuschüsse, etc.) verwendbar.

 

3. Kriterien, Antragsberechtigung und Gegenstand

Formlose Selbstbewerbungen sind ab sofort möglich.
Teilnahmevoraussetzung ist eine Abschlussarbeit an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen und der Beitritt zum Netzwerk Verbraucherforschung NRW, die Mitgliedschaft ist kostenlos. Ein entsprechender Antrag kann hier gestellt und mit den übrigen Unterlagen eingereicht werden.
Es können Abschlussarbeiten in drei Kategorien

  • Bachelor,
  • Diplom, Staatsexamen, Master und
  • Dissertationen

eingereicht werden, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Mai 2017 an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen und bewertet wurden. Die Arbeiten dürfen nicht bereits im Vorjahr für den Nachwuchsförderpreis Verbraucherforschung eingereicht worden sein. Die Arbeiten sollen sich unabhängig von der Fachrichtung mit Fragestellungen der Verbraucherforschung, des Verbraucherschutzes und der Verbraucherpolitik befassen.

 

4. Bewerbung und Bewerbungsunterlagen

Einsendeschluss ist der 12. Juni 2017 (Datum des Poststempels).
Die Bewerbung muss in digitaler Form (max. zwei PDF-Dateien) und einmal in Papierform beim KVF NRW eingereicht werden.
Die digitalen Antragsunterlagen können Sie auf einer CD oder per E-Mail an verbraucherforschung@verbraucherzentrale.nrw einreichen.
Die Antragsunterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse (bitte keine direkten Zuschriften an das MIWF NRW): Verbraucherzentrale NRW, Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW, Dr. Christian Bala, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf.

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

  1.  Ein Exemplar der Arbeit.
  2. Eine Kopie des Erstgutachtens der Arbeit oder ein Referenzschreiben des/der betreuenden Hochschullehrers/Hochschullehrerin.
  3. Die Relevanz für die Verbraucherforschung, den Verbraucherschutz und verbraucherpolitisches Handeln muss auf einer DIN-A4-Seite erläutert werden.
  4. Ggf. Antrag auf Mitgliedschaft im Netzwerk Verbraucherforschung NRW.

5. Verfahren

Die eingegangenen Arbeiten werden durch die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des KVF NRW nach Kriterien wie Inhalt und Thema, Methodik, Relevanz für die Verbraucherforschung und Verbraucherpolitik und dem Gutachten des/der Betreuers/Betreuerin begutachtet. Auf der Grundlage dieser Bewertung werden der Wissenschaftliche Beirat und der Lenkungskreis des KVF NRW über die Empfehlung der Auszeichnungen entscheiden. Die Förderentscheidung trifft die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung.
Auf dieser Basis erfolgt die Vergabe des Förderpreises durch das MIWF unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel.
Die Preisträger/innen werden schriftlich über die Entscheidung informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Preisträger/innen haben zuvor eine Erklärung über die ausschreibungsgemäße Verwendung der Mittel abzugeben. Die Nachweise müssen von den Preisträgern fünf Jahre für eine mögliche Prüfung durch eine zur Prüfung berechtigte Stelle aufbewahrt werden. Der Landesrechnungshof NRW ist gem. § 91 LHO NRW zur Prüfung berechtigt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Preisgelder besteht nicht.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.verbraucherzentrale.nrw/kvfnfp-2017-bek.

Nordrhein-Westfalen startet neue Fördermaßnahme:   10 Millionen bis 2020 für innovative Projekte in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft

Mit dem Ziel, eine wettbewerbsfähigere, ressourcenschonendere und artgerechtere Landwirtschaft zu entwickeln, hat das NRW-Landwirtschaftsministerium ein neues Förderprogramm aufgelegt. Mit Hilfe eines Wettbewerbs sollen innovative Projekte ermittelt werden, die dann mit Hilfe von insgesamt 10 Millionen Euro Fördergeldern umgesetzt werden. „Mit diesem Programm unterstützen wir spannende Projekte, die auf land-, forst- und ernährungswirtschaftliche Innovationen ausgerichtet sind“ erklärte Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. "Wir möchten mit dem Programm gerne neue Anreize schaffen für eine stärkere Vernetzung von landwirtschaftlicher Praxis, wissenschaftlicher Forschung und Beratung entlang der gesamten Wertschöpfungskette."

Das neue Förderprogramm "Europäische Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-AGRI)". ist Teil des "NRW-Programms Ländlicher Raum 2014-2020", an dessen Finanzierung sich der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) beteiligt. Insbesondere die landwirtschaftliche Praxis soll besser mit der Forschung verzahnt werden, um den Innovationstransfer zu verbessern. Probleme aus der Praxis werden in Operationellen Gruppe identifiziert und sollen zur Durchführung von konkreten innovativen Projekten führen. Die Projektbeteiligten sollen dabei aktiv ihr Wissen und ihre Erfahrungen gleichberechtigt in das Projekt einbringen. Das Ziel sind praxisrelevante Lösungen, von denen dann alle Akteure in der gesamten Wertschöpfungskette profitieren können. Dafür müssen die Operationellen Gruppen ihre Ergebnisse und Erkenntnisse über das EIP-Netzwerk veröffentlichen.

Hintergrundinformationen:
Das Land sieht mit dem neuen Förderprogramm EIP-AGRI die Chance, Innovationen im Bereich der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft voranzubringen. Kooperations- und Innovationsbedarf besteht aufgrund der spezifischen Gegebenheiten in Nordrhein-Westfalen insbesondere in den folgenden Themenbereichen, zu denen Projektideen in den Wettbewerb eingebracht werden können:

  • Wettbewerbsfähige, ressourcenschonende und artgerechte Produktionssysteme in der konventionellen und ökologischen Tierhaltung. Besonderer Handlungsbedarf ergibt sich in diesem Zusammenhang mit Bezug auf Fragen des Tierschutzes und der Tiergesundheit (u. a. Antibiotikaproblematik), Emissionen von Tierhaltungsanlagen und dem Nährstoffmanagement.
  • Weiterentwicklung von wettbewerbsfähigen Ackerbau-, Grünland-, Gartenbau- und Dauerkulturbewirtschaftungssystemen insbesondere für ein ressourcenschonendes und effizientes Nährstoff- und Pflanzenschutzmanagement im konventionellen und im ökologischen Landbau sowie den Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität in Agrarlandschaften.
  • Weiterentwicklung von Bewirtschaftungsmethoden im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zur Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen.
  • Produkt-, Prozess- und Vermarktungsinnovationen entlang der gesamten land- und forstwirtschaftlichen Wertschöpfungskette zur Verbesserung der Treibhausgas Bilanz, der Ressourceneffizienz und der Lebensmittelsicherheit sowie der Lebensmittelqualität einschließlich der Entwicklung entsprechender Geschäftsmodelle.

Weitere Informationen können über www.eip-agri.nrw.de abgerufen werden.

Vorveröffentlichung des EU Horizont 2020 Arbeitsprogramms 2016/2017

Die Europäische Kommission hat eine Vorveröffentlichung des Arbeitsprogramms 2016/2017 ins Netz gestellt.

Die Dokumente finden Sie unter:
https://ec.europa.eu/programmes/horizon2020/en/draft-work-programmes-2016-17